Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

 

Generationen verbinden, Vermögen sichern und Streit vermeiden.

 

Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Testament in Kombination mit einer vorweggenommenen Übertragung bietet aus steuerlicher Sicht die optimale Möglichkeit zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen.

Die umfassende vorausschauende Planung in Form der Errichtung eines Testaments muss dabei stets alle steuerlichen Risiken und Belastungen aufzeigen und diese situativ durch lebzeitige Gestaltungen (Vermögensübertragungen) minimieren. Dies gilt im Besonderen bei Anteilen an Personengesellschaften und Immobilien.

Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht greift in alle Vermögensbereiche unseres Lebens ein. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema rechtzeitig, also zu Lebzeiten, zu beschäftigen.

 

Unsere Beratungsleistungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer umfassen u.a.:

          • Besteuerung der Vermögensübertragung und die Steuerfolgen
          • Möglichkeiten der Nutzung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen
          • Bewertung von Immobilien und Unternehmen
          • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Verfügung von Todes wegen
          • Steuergestaltende Schenkungen im Familienverbund
          • Nachfolgeberatung für Unternehmer
          • Testamentsvollstreckung zur Durchsetzung des letzten Willens
          • Mediation im Rahmen des Generationenkonfliktes

 

Wir beraten Sie gerne in jeglichen Aspekten der Generationsnachfolge umfassend.
Hierbei unterstützen wir sind in folgenden Punkten:

          • Unternehmenssicherung
          • Betriebsübergang
          • Erbauseinandersetzung
          • Gestaltung und Steueroptimierung bei Betriebsübertragungen
          • Umstrukturierung und Umwandlung
          • Stiftung